Waldvernichtung in Wächterhof
Der Bund Naturschutz (BN) fordert die Gemeinde Hohenbrunn auf, aufgrund von Verstößen gegen diverse Rechtsvorschriften die Planungen für das Gewerbegebiet "Eichenwald" in Wächterhof sofort einzustellen.
Die Gemeinde Hohenbrunn will dort 35.000 Quadratmeter geschützten Bannwald östlich des Naturdenkmals "Altlauf" roden, um mit dem Verkauf als Gewerbegebiet die angespannte Haushaltslage zu verbessern.

Natürlicher Laubmischwald, hier dominiert von Pionierbaumarten wie Birke, Spitz- Ahorn, Vogelbeere und anderen im Ostteil nahe am Ernst-Heinkl-Ring.
Nach Ansicht des BN verstößt die Planung gegen zahlreiche Grundsätze und Ziele des Bundesnaturschutz-gesetzes. Natur und Landschaft wird durch die Planungen zerstört und nicht wie vom Gesetz gefordert geschützt oder gepflegt. Ferner sind die Planungsunterlagen für eine qualifizierte Abwägung unvollständig, denn sie enthalten keine Angaben zum Vorkommen geschützter Arten.

Ein besonderes Merkmal des Waldstückes ist die vielfältig wechselnde Struktur des Bestandes.
Hier ein lichter Berreich im Zentrum mit Birke, VogelKirsche, Esche, jungen Buchen und anderen Arten.
Ferner ist das Planungsgebiet eine nach Waldgesetz geschützte Bannwaldfläche. Nach Meinung des BN darf die Rodungserlaubnis nicht erteilt werden, da die Ersatzpflanzung nicht angrenzend an den vorhandenen Bannwald erfolgt, sondern in zehn Kilometern Entfernung in der Gemeinde Egmating. Aufgrund der großen Entfernung kann der neu zu pflanzende Wald in seiner Funktion dem zu rodenden Wald nicht wie gesetzlich gefordert annähernd gleichwertig sein oder gleichwertig werden. Vor etwa 20 Jahren hat man die Wälder im Landkreis München ganz bewusst als Bannwälder unter Schutz gestellt. Dadurch sollten die Waldflächen als Naherholungsgebiete und, wegen ihrer Bedeutung für das Klima, den Wasserhaushalt und die Luftreinigung gesichert werden.
Weil pflegende forstwirtschaftliche Eingriffe nicht stattfinden, mutet der Wald in manchen Bereichen nahezu urwaldartig an.
Alte, vermodernde Stümpfe und Stubben, aus denen neues leben erwächst, tragen besonders zur Strukturvielfalt bei.
Nordwestlich angrenzend an das Planungsgebiet befindet sich ein Eichen-Hainbuchenwald, der als flächiges Naturdenkmal geschützt ist. Für Naturdenkmäler besteht ein Verbot der Entfernung, Zerstörung oder Veränderung. Von den Verboten sind auch Handlungen außerhalb des Naturdenkmals erfasst, die Ihre Wirkung innerhalb desselben entfalten könnten. Aufgrund des vorgesehenen sehr geringen Abstands von nur 18 Metern wird es nach Meinung des BN zu Handlungen im Planungsgebiet kommen, die das Naturdenkmal negativ verändern werden.
Viel totes Holz verbleibt wegen des Fehlens forstlicher Nutzung im Wald.
Dies ermöglicht vielen Lebens- gemeinschaften die Existenz, die im intensiv genutzten Forst nicht vorkommen.
Der Plan vom Architekturbüro Zach bezeichnet den zur Rodung vorgesehenen Wald als „Kategorie II, unterer Wert“. Das Forstamt Sauerlach bezeichnet denselben Wald wegen seiner Artenvielfalt als „Kleinod im Landkreis.“ Die Planer haben hier offensichtlich keine objektiven Maßstab angelegt. Deshalb fordern wir bei der Festlegung der Kompensationsfaktoren das Waldgebiet als Gebiet mit hoher Bedeutung zu bewerten. Der zu rodende Bestand wird pauschal als „Jungbaumbestand“ bezeichnet. Hier muss eine Auflistung der Stammumfänge erfolgen, um den Kompensationsfaktor besser abschätzen zu können. Die Rodung des Bannwaldes beschädigt zudem den Eindruck der erhaltenswerten Rodungsinsel. Die im Bebauungsplan unter „Planerischen Leitgedanken“ genannten „aufgenommenen Großbäume“ sind im Plan nicht wieder zu finden. Im gleichen Absatz heißt es: „Im Bereich erhaltenswerter Bäume ist keine Bebauung vorgesehen.“ Hiervon ist auf dem Bebauungsplan bezüglich der Standorte nichts zu erkennen.
Der verwilderte Wald ist ein Kleinod nicht nur wegen seiner Arten- und Struckturvielfalt, sondern auch wegen vieler knorrig-uriger Baumgestalten.
Auch die sehr pauschale Einschätzung, dass es durch die Umsetzung der Planung „aller Wahrscheinlichkeit nach zu keiner Verschlechterung der klimatischen Situation kommt“, kann der BN nicht nachvollziehen. Der jetzt zur Rodung vorgesehene Bannwald hat vielfältige Funktionen der Kohlendioxidspeicherung, Luftreinigung, Sauerstoffproduktion, Wasserspeicherung, Feinstaubbindung, des Immissionsschutzes, Sichtschutzes und bietet Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Das geplante Gewerbegebiet kann keine dieser Funktionen irgendwie erfüllen.
Auch der Fuchs fühlt sich in diesem naturnahen Wald wohl.
Deshalb fordert der Bund Naturschutz die sofortige Einstellung dieser Natur zerstörenden Planung.

